Die Umweltchronik

Wichtige Umwelt-Ereignisse von 2015 bis 2015 Auswahl aufheben

  1. Die Exekutivsekretärin des Klimasekretariats, Christiana Figueres, und der Staatssekretär im Bundesumweltministerium, Jochen Flasbarth, stellten am 30. Oktober 2015 in Berlin den Synthesebericht der UNFCCC für den Klimagipfel in Paris vor. Insgesamt 147 Vertragsparteien (75 % aller Vertragsparteien der UNFCCC) reichten bis zum 1. Oktober 2015 die nationalen Klimaschutzzusagen (INDCs)ein. Der insgesamt auf sie entfallende Anteil an den globalen Treibhausgasemissionen im Jahr 2010 beläuft sich auf etwa 86 %. Von den 119 erhaltenen INDCs enthielten 100 eine Anpassungskomponente. Dem Dokument zufolge liegen die Minderungsmaßnahmen um das Vierfache über dem Niveau der Selbstverpflichtungen nach dem Kyoto-Protokoll von 1997. Allerdings reichen sie zusammen genommen noch nicht aus, um die klimabedingte Erderwärmung bis zum Ende dieses Jahrhunderts auf zwei Grad zu begrenzen.

  2. Am 29. Oktober 2015 wiesen die Meereswissenschaftler Prof. Dr. Hans-Otto Pörtner und Prof. Dr. Ulf Riebesell im Vorfeld der Weltklimakonferenz beim Klima-Frühstück des Deutschen Klima-Konsortiums (DKK) und des Konsortiums Deutsche Meeresforschung (KDM)daraufhin, dass ambitionierte Klimaziele und Treibhausgasreduktionen nötig seien, um die Zukunft unseres Planeten und des Ozeans zu sichern. „Wir können klar sagen, dass die menschlich verursachte Erwärmung auf deutlich unter 2°C Grad – eher noch 1,5°C Grad – begrenzt werden muss“, erklärte Hans-Otto Pörtner. Die Empfindlichkeit der Korallenriffe erfordert sogar eine noch stärkere Begrenzung, wie Pörtner deutlich machte: „Nach Modellrechnungen können fünfzig Prozent der Korallenriffe erhalten werden, wenn wir den Temperaturanstieg auf etwa 1,2°C Grad begrenzen. Hierbei sind aber zusätzliche Risiken etwa durch Ozeanversauerung noch nicht einbezogen.“ Zu den größten Klimarisiken für die Ozeane zählt die Versauerung: 24 Millionen Tonnen Kohlendioxid (CO2) nimmt der Ozean jeden Tag auf. Er hat bisher etwa ein Drittel des seit Beginn der Industrialisierung freigesetzten CO2 absorbiert und so die Auswirkungen des Klimawandels abgemildert. Durch die CO2-Aufnahme ist der Säuregrad des Ozeans heute im Mittel um 28 Prozent höher als zu vorindustrieller Zeit. Bei ungebremsten CO2-Emissionen wird sich der Säuregehalt bis zum Ende dieses Jahrhunderts mehr als verdoppeln. Je stärker die Ozeane versauern, desto weniger zusätzliches Kohlendioxid können sie aus der Atmosphäre aufnehmen. „Die Geschwindigkeit der prognostizierten Ozeanversauerung ist beispiellos in der Erdgeschichte“, betonte Professor Dr. Ulf Riebesell, Leiter der Forschungseinheit Biologische Ozeanographie am GEOMAR Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung Kiel. „Vor allem kalkbildende Organismen gehören zu den Verlierern der Ozeanversauerung, darunter neben Korallen auch Muscheln, Schnecken, Seeigel und Seesterne sowie viele Kalkbildner im Plankton.“

  3. Am 28. Oktober 2015 billigte das Europäische Parlament eine Richtlinie, in der nationale Höchstgrenzen für sechs wichtige Luftschadstoffe festgelegt wurden, darunter Schwefeldioxid, Partikel und Stickstoffoxide. Mit der Richtlinie soll das grenzüberschreitende Problem der Luftverunreinigung regulieren werden sowie die Gesamtkosten der Luftverschmutzung bis 2030 um 40 Milliarden Euro gesenkt werden. Die Abgeordneten haben Höchstgrenzen festgesetzt für Schwefeldioxid (SO2), Stickstoffoxide (NOx), flüchtige organische Verbindungen außer Methan (NMVOC), Methan (CH4), Ammoniak (NH3) und Feinstaub (PM2,5), die zwischen 2020 und 2030 erreicht werden sollen, so wie von der EU-Kommission vorgeschlagen. Sie verlangen, dass die geplante Richtlinie zur Einführung einer „nationalen Emissionshöchstmenge“ (die Höchstmenge eines Stoffes in Kilotonnen, die in einem Mitgliedstaat während eines Kalenderjahres emittiert werden darf) auch zur Verringerung von Quecksilberemissionen beiträgt. Zuvor jedoch soll die Kommission eine Folgenabschätzung zu Quecksilber vornehmen, bevor eine nationale Emissionsreduktionsverpflichtung bestimmt wird.

  4. Am 26. Oktober 2015 warnten die Umweltminister der neun EU-Ländern Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, Kroatien, Polen, Rumänien, Slowenien und Luxembourg die EU-Kommission in einem gemeinsamen Brandbrief vor einer Aufweichung der europäischen Richtlinien zum Naturschutz. Sowohl die Vogelschutzrichtlinie als auch die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie hätten "ihren Wert unter Beweis gestellt" und seien "ein wesentlicher Bestandteil des Biodiversitätsschutzes in Europa" geworden, hieß es in ihrem Appell an EU-Umweltkommissar Karmenu Vella. Anlass für die Intervention ist der Fitness-Check (REFIT), mit dem die Kommission die Naturschutz-Richtlinien unter dem Aspekt des Bürokratieabbaus einer Prüfung unterzieht.

  5. Spitzenvertreter der katholischen Kirche aller Kontinente haben ein "gerechtes und verbindliches Klimaschutzabkommen" von der im Dezember 2015 in Paris tagenden Weltklima-Konferenz gefordert. In einem am 26. Oktober 2015 im Vatikan vorgestellten Appell rufen sie dazu auf, den weltweiten Temperaturanstieg "strikt" zu begrenzen und bis 2050 die Umstellung auf eine Kohlendioxid-neutrale Wirtschaft festzuschreiben. "Wir, Kardinäle, Patriarchen und Bischöfe, die die katholische Kirche auf den fünf Kontinenten vertreten, möchten gemeinsam (...) die große Hoffnung vieler ausdrücken, dass die Verhandlungen im Rahmen der COP 21 in Paris zu einem gerechten und verbindlichen Klimaabkommen führen", heißt es in dem Appell. In dem zehn Punkte umfassenden Text mahnen sie zudem eine stärkere Berücksichtigung armer Länder in der Klimaschutzpolitik an. Außerdem wird ein vollständigen Verzicht auf fossile Brennstoffe und die Entwicklung "klimakompatibler Lebensstile" gefordert.

  6. Am 24. Oktober 2015 trat das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz in Kraft. Das Gesetz vereinfacht die Rückgabe alter Elektro- und Elektronikgeräte für Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Rückgabe alter Elektro- und Elektronikgeräte erfolgt in Zukunft direkt im Handel. Konkret sind die großen Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten künftig verpflichtet, Altgeräte beim Neukauf eines gleichwertigen Gerätes zurückzunehmen. Kleine Geräte (keine Kantenlänge größer als 25 Zentimeter) müssen die großen Vertreiber ohne Kauf eines entsprechenden Neugerätes zurücknehmen. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes hat der Handel noch 9 Monate Zeit, die Rücknahme zu organisieren. Viele Händler haben diese aber bereits umgesetzt. Die Stiftung Elektrogeräte wird eine Liste aller Rücknahmestellen in Deutschland veröffentlichen. Darüber hinaus schafft das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz wirksame Regelungen, mit denen illegale Exporte von Elektroaltgeräten, insbesondere in Entwicklungsländer, nachhaltig verhindert werden können. Durch klare Abgrenzungskriterien und eine entsprechende Beweislastumkehr zulasten des Exporteurs wird es dem Vollzug zukünftig besser möglich sein, Altgeräte von Gebrauchtgeräten zu unterscheiden. Künftig muss der Exporteur anhand strenger Kriterien belegen, dass zu exportierende Gebrauchtgeräte kein Abfall sind. Hierdurch wird auch das Exportverbot für gefährliche Altgeräte in Entwicklungsländer besser zu vollziehen sein. Mit dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz wird die Richtlinie 2012/19/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE-Richtlinie) in deutsches Recht umgesetzt. Aus Sicht der Deutschen Umwelthilfe (DUH) bringt das Gesetz keine deutlich spürbaren Veränderungen für Umwelt und Verbraucher. Die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation kritisiert vor allem, dass es nicht geeignet ist, um die Sammelmengen für Elektroaltgeräte deutlich zu steigern. Bis 2019 müssen insgesamt 65 Prozent der ausgedienten Elektrogeräte gesammelt werden. Aktuell werden nur 40 Prozent erfasst.

  7. Nach monatelangen Verhandlungen einigte sich am 23. Oktober 2015 die Staatengemeinshaft in Bonn auf den Verhandlungstext für den UN-Klimagipfel (COP21|CMP11) in Paris. "Wir haben jetzt einen Text, der von allen Parteien unterstützt wird, ausgewogen und vollständig ist", sagte Christiana Figueres, die Chefin des UN-Klimasekretariats.

  8. Nach wie vor kann illegal geschlagenes Holz in die Europäische Union eingeführt werden und Millionenzahlungen an die Herkunftsländer, um die verbotenen Praktiken vor Ort einzudämmen, bleiben wirkungslos. Zu diesem Ergebnis kommt der Europäische Rechnungshof in einem am 22. Oktober 2015 veröffentlichten Report. Um illegalen Holzeinfuhren in EU zu stoppen, hat die Europäische Kommission 2003 den FLEGT-Aktionsplan vorgestellt. FLEGT steht für „Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor“. Kernstücke des Plans sind die „Voluntary Partnership Agreements“ VPA, also freiwillige, aber verbindliche Partnerschaftsvereinbarungen, und die EU-Holzhandelsverordnung. In seinem Bericht hat der EU-Rechnungshof die Wirksamkeit des Aktionsplans geprüft. Das Fazit: Die Umsetzung ist mangelhaft. Vier europäische Länder haben die EU-Holzhandelsverordnung bislang nicht vollständig in eigenes Recht umgesetzt. Dadurch, so der Rechnungshof, kann weiterhin illegales Holz nach Europa eingeführt werden. Im Rahmen des FLEGT-Aktionsplans erhielten 35 Länder im Zeitraum 2003-2013 300 Millionen Euro. Zwei dieser Länder, Indonesien und Ghana, kamen auf dem Weg zu einem vollständigen Genehmigungssystem für ihr Holz gut voran. Im Allgemeinen aber waren nur geringe Fortschritte zu verzeichnen, und viele Länder hatten Schwierigkeiten bei der Überwindung der Hürden, die einer verantwortungsvollen Politikgestaltung im Wege standen. In den 12 Jahren, seitdem die Kommission den Aktionsplan eingeführt hat, hat kein Partnerland ein vollständig anerkanntes (FLEGT-)Genehmigungssystem erreicht.

  9. Das Bundeskabinett beschloss am 21. Oktober 2015 den Umweltbericht 2015. Der Bericht zieht für die vergangenen Jahre eine Bilanz der Umweltpolitik in Deutschland und kommt zu dem Schlusss, dass der Zustand der Umwelt sich wesentlich verbessert hat. Seit der Wiedervereinigung hat sich dies auch im Osten Deutschlands fortgesetzt: Die Schadstoffbelastung von Luft und Gewässern hat sich in den vergangenen Jahren stark vermindert, so der Umweltbericht 2015. Dennoch gibt die Situation der Umwelt in Deutschland vielerorts Anlass zur Besorgnis. Der Klimawandel, der Rückgang der biologischen Vielfalt, Stickstoff in der Luft, der Eintrag von Müll in die Meere belasten die Umwelt.

  10. Plastikmüll gelangt im Meer bis in die entferntesten Regionen des Planeten und verschont dabei auch die Arktis nicht mehr. Das zeigt eine der ersten Müllzählungen nördlich des Polarkreises, welche von einem Forschungsteam des Alfred-Wegener-Institutes, Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung (AWI) und des belgischen Laboratory for Polar Ecology durchgeführt worden ist. Von ihren Ergebnissen berichten die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in einem Artikel, der am 21. Oktober 2015 im Online-Portal der Fachzeitschrift Polar Biology erschienen ist. Um das Ausmaß der Verschmutzung zu messen, hatten die Wissenschaftler eine Expedition des Forschungseisbrechers Polarstern in die Framstraße genutzt. So heißt das Meeresgebiet zwischen Grönland und Spitzbergen. Von Bord des Schiffes und vom Helikopter aus suchte das Team um die AWI-Biologin Dr. Melanie Bergmann im Juli 2012 nach Müllteilen, die an der Wasseroberfläche trieben. Diese "Müllwache" hielten die Forscher über eine Fahrt- und Flugstrecke von insgesamt 5600 Kilometern durch. "Insgesamt haben wir 31 Müllteile entdeckt", berichtet Melanie Bergmann. Diese Zahl klingt im ersten Moment klein, zeigt aber, dass in der weit entfernten Arktis überhaupt Müll an der Wasseroberfläche zu finden ist. Die in dieser Studie gezählten Kunststoffreste könnten aus einem neuen Müllstrudel stammen, der sich Computermodellen zufolge seit einigen Jahren in der Barentssee nördlich Norwegens und Russlands bildet.

  11. Am 15. Oktober 2015 teilte der australische Umweltminister Greg Hunt mit, dass die Regierung erneut den Start für den Bau des Kohlebergwerks Carmichael im Bundesstaat Queensland genehmigt hat. Die neuen Auflagen für den Abbau der Kohle im geplanten Bergwerk Carmichael seien die strengsten in der australischen Geschichte.

  12. Am 15. Oktober 2015 setzte der Bundestag das Nagoya-Protokoll zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt in deutsches Recht um. Das Nagoya-Protokoll trat am 12. Oktober 2014 in Kraft. Bislang sind ihm 68 Staaten und die EU beigetreten. Mit den beiden heutigen Gesetzen ermöglicht der Bundestag nun den deutschen Beitritt zum Nagoya-Protokoll.

  13. Am 8. Oktober 2015 schlossen sich die zwanzig am stärksten durch den Klimawandel bedrohten Staaten zur Gruppe der V20 zusammen. Die Finanzminister der Staaten Afghanistan, Äthiopien, Bangladesch, Barbados, Bhutan, Costa Rica, Ghana, Kenia, Kiribati, Madagaskar, die Malediven, Nepal, Osttimor, die Philippinen, Ruanda, St. Lucia, Tansania, Tuvalu, Vanuatu und Vietnam gründeten ihre Allianz in Lima, Peru als Gegengewicht zur G20-Gruppe der führenden Industrie- und Schwellenländer. Die V20 beschlossen die Einrichtung eines Versicherungsmechanismus gegen extreme Wetterphänomene und Naturkatastrophen, der aus privaten und öffentlichen Quellen finanziert werden soll. Für ihr Eröffnungstreffen wählten die V20 die peruanische Hauptstadt Lima, wo in dieser Woche auch die Jahrestreffen der Weltbank und des Internationalen Währungsfonds (IWF) stattfanden. In einer Erklärung hieß es, die V20 seien „Heimat von fast 700 Millionen Menschen, und wir sind vereint in unserer geteilten Verletzlichkeit und Gefährdung durch den Klimawandel.“

  14. Der deutsche Klimaforscher Professor Hans‑Otto Pörtner vom Alfred-Wegener-Institut wurde am 7. Oktober 2015 in Dubrovnik zum Ko‑Vorsitzenden der Arbeitsgruppe II des Weltklimarates (IPCC) gewählt worden. Zusammen mit Debra Roberts aus Südafrika wird er die Arbeitsgruppe II leiten, die sich mit den Risiken und Folgen des Klimawandels sowie mit Möglichkeiten zur Anpassung an den Klimawandel beschäftigt. Seine Amtszeit umfasst den Zeitraum der Erstellung des sechsten IPCC‑Klimaberichtes bis 2022.

  15. US-Gouverneur Jerry Brown setzte am 7. Oktober 2015 ein neues ehrgeiziges Klimaschutzgesetz in Kalifornien in Kraft. Nach dem Gesetz will der Bundesstaat Kalifornien bis zum Jahr 2030 die Hälfte seines Stromverbrauchs aus erneuerbaren Energien decken und die Energieeffizienz von Gebäuden soll verdoppelt werden.

  16. Am 6. Oktober 2015 auf der IPCC-Ausschusssitzung im kroatischen Dubrovnik wurde der Südkoreaner Hoesung Lee zum Vorsitz des Weltklimarats für die kommenden sechs Jahre gewählt.

  17. Rund ein Drittel aller Unesco-Weltnaturerbe sind von Bergbau und der Förderung fossiler Energieträger bedroht. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des WWF. Die Umweltschützer haben die wirtschaftlichen Aktivitäten in und um die weltweit insgesamt 229 Weltnaturerbestätten untersucht. Rund 31 Prozent der Stätten seien akut in Gefahr, da hier entweder bereits Bergbauaktivitäten sowie Öl- und Gasförderung stattfänden oder aber entsprechende Konzessionen vergeben worden seien. Besonders dramatisch sei die Situation in Afrika, wo mehr als 60 Prozent aller Welterbestätten bedroht seien. In Lateinamerika und Asien liege der Anteil mit 31 und 34 Prozent in etwa im globalen Durchschnitt. In Europa und Nordamerika muss laut WWF jedes zehnte Weltnaturerbe als gefährdet gelten, darunter mit dem Wattenmeer auch ein deutsches. Damit stuft die am 1. Oktober 2015 erschienene Studie "Safeguarding Outstanding Natural Value" das Risiko für die Zerstörung des Weltkulturerbes höher ein als bisher angenommen.

  18. Am 1. Oktober 2015 wurden die Preisträger des Alternativen Nobelpreises in Stockholm bekannt gegeben. Die Jury ehrt Sheila Watt-Cloutier aus Kannada „für ihren lebenslangen Einsatz für die Rechte der Inuit und für den Erhalt ihrer Lebensgrundlage und Kultur, die vom Klimawandel akut bedroht sind“. Die Jury ehrt Sheila Watt-Cloutier als eine erfolgreiche Vorkämpferin für die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte der arktischen Inuit. Als gewählte Vertreterin ihres Volkes sorgte sie dafür, das Bildungssystem der Provinz Nunavik in Nord-Quebec besser an das Leben und die Bedürfnisse der Inuit anzupassen. Sie war eine einflussreiche Kraft hinter der Verabschiedung der Stockholm-Konvention für das Verbot langlebiger organischer Schadstoffe, die sich in der arktischen Nahrungskette besonders stark anreichern. Und sie hat durch ihren Einsatz maßgeblich den Diskurs über den Klimawandel beeinflusst, indem sie der internationalen Gemeinschaft vor Augen führte, wie ungehemmte Treibhausgasemissionen die kollektiven Menschenrechte der Inuit verletzen.

  19. Am 28. September 2015 verkündete die neuseeländische Regierung die Schaffung eines Meeresschutzgebietes im Pazifischen Ozean. Das Kermadec Ocean Sanctuary mit einem Ausmaß von 620.000 qkm werde eines der unberührtesten Meeresgebiete bewahren, so Regierungschef John Key bei der Vorstellung der Pläne am Rande der UN-Vollversammlung in New York. Das neue Meeresschutzgebiet hat etwa die Größe Frankreichs. Das Areal ist die Heimat tausender seltener Arten, darunter Wale, Delfine und bedrohte Schildkröten.

  20. Am 28. September 2015 verkündete der Energiekonzern Shell, dass er seine Bohrungen nach Öl in der arktischen Tschuktschensee vor der Küste Alaskas aufgegeben hat. Die Kosten seien zu hoch bei zu geringen Erfolgsaussichten, so lautet die Erkenntnis aus den Probebohrungen. Außerdem gäbe es seitens der US-Regierung unvorhersehbare Umweltauflagen.

  21. Die französische Hauptstadt Paris trug am 27. September 2015 mit einer symbolischen Aktion zur Verminderung der Treibhausgase bei. An diesem Sonntag bliebt das Zentrum von Paris für einige Stunden lang für den Autoverkehr gesperrt. Das Fahrverbot war auf die Innenstadt zwischen Bastille und Triumphbogen sowie die grünen Aussenquartiere um den Bois de Boulogne und den Bois de Vincennes beschränkt und galt von 11 bis 18 Uhr. Bürgermeisterin Anne Hidalgo hatte die Aktion autofreier Tag mit den Worten angekündigt: "So können wir zeigen, dass Paris ohne Autos funktionieren kann". Die Initiatoren vom Kollektiv "Paris sans voitures" waren dennoch nur halb erfreut und ebenso enttäuscht. Die zeitlich und räumlich begrenzte Aktion war in ihren Augen mehr eine Alibiübung als ein entschlossener Beitrag zu einer verkehrspolitischen Wende der französischen Hauptstadt.

  22. Unter dem Motto „Klimaschutz: Vorangehen!“ veranstaltete die Klima-Allianz Deutschland den bundesweiten Klima-Aktionstag 2015. Der Klima-Aktionstag war Teil eines weltweiten Aktionstages für den Klimaschutz – dem Global Day of Action. Weltweit forderten Menschen den Übergang von der fossilen Energieversorgung aus Kohle, Öl und Gas hin zu 100 Prozent Erneuerbaren Energien.

  23. Ab dem 26. September 2015 muss die Effizienz von neuen Heizungen über ein Energielabel an der Anlage sichtbar sein. Dann können issen Hauseigentümer auf einen Blick sehen, ob ihre Heizung ihr Zuhause klimafreundlich wärmt. Heizanlagen mit zum Beispiel Solar- oder Geothermie, Biogas, Holz oder einer Wärmepumpe schneiden mit am besten ab“, sagt Dr. Hermann Falk, Geschäftsführer des Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE). Sie erreichen den Spitzenbereich A+ und A++; Heizkessel mit fossilen Brennstoffen hingegen nur die Klassen A bis G. 2019 wird die Klasse A+++ hinzukommen, die Klasse G entfällt. Ab 1. Januar 2016 gilt das neue Effizienzlabel auch für alte Heizgeräte. Die Energieverbrauchskennzeichnung ist geregelt in der EU-Verordnung (EU) Nr. 811/2013, die am 26. September 2015 in Kraft tritt. Sie gilt für Elektro-, Gas- und Ölheizkessel, Wärmepumpen und Blockheizkrafte sowie Warmwasserbereiter und Kombinationen verschiedener Heizgeräte. Für Biomassekessel greift die Regelung erst ab April 2017.

  24. Am 26. September 2015 protestierten Greenpeace-Aktivisten an Shell-Tankstellen in ganz Deutschland gegen umstrittene Ölbohrungen in der Arktis und für einen raschen Ausbau Erneuerbarer Energien. In rund 40 Städten bekleben Aktivisten Zapfsäulen und Werbetafeln mit abziehbaren Protest-Labeln und informieren Kunden über Shells Arktis-Pläne.Die Umweltschützer fordern zudem einen rascheren weltweiten Ausbau der Erneuerbaren Energien. Anfang dieser Woche hat Greenpeace eine Studie vorgelegt, nach der die Welt ihren Energiebedarf ab 2050 vollständig mit Erneuerbaren Energien decken kann.

  25. Am 23. September 2015 starteten das Bundesumweltministerium und Bundesverkehrsministerium gemeinsam das Bundesprogramm "Blaues Band". Gemeinsam ergreifen die beiden Ministerien die Initiative, im Netz der Fließgewässer einen Biotopverbund von nationaler Bedeutung aufzubauen. Aufgrund der geänderten Anforderungen an die deutschen Wasserstraßen existiert ein rund 2800 Kilometer langes Nebennetz von Wasserstraßen, das kaum mehr für den Gütertransport gebraucht wird. Diese Wasserstraßen haben oftmals naturnahe Gewässerstrukturen und ein hohes ökologisches Entwicklungspotenzial. An dieser Stelle setzt das durch die Bundesregierung im letzten Koalitionsvertrag vereinbarte Bundesprogramm "Blaues Band" an. Ein Bundesprogramm soll Fließgewässer und Auen renaturieren, die ein bundesweit verbindendes "Blaues Band" darstellen können. Die Wasserstraßen stehen vorrangig im Eigentum des Bundes. Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes soll mit Renaturierungsmaßnahmen an dafür geeigneten Wasserstraßen beauftragt werden und erhält damit eine weitere Zukunftsaufgabe.

  26. Am 23. September 2015 beschloss das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG). Das Fördervolumen wird auf 1,5 Mrd. Euro pro Jahr verdoppelt.

  27. Die Energy Watch Group kritisiert die Internationale Energieagentur (IEA) für ihre Prognosen zur Energiewende. Regierungen, Wirtschaft und die Bürger würden durch Vorhersagen der IEA zu dem Schluss kommen, noch lange nicht auf Kohle, Öl und Gas verzichten zu können, warnt das internationales Netzwerk von Wissenschaftlern und Parlamentariern, die unabhängige Informationen für energiepolitische Entscheidungen liefern will. Investitionen, so die EWG, würden durch die Einschätzung der IEA nicht schnell genug in erneuerbare Energien umgelenkt. Das Netzwerk hat die Zuverlässigkeit der Prognosen im alljährlich von der IEA publizierten World Energy Outlook analysieren lassen für die Ausgaben 1994 bis 2014. Ergebnis: Obwohl Windkraft und Photovoltaik in den vergangenen Jahrzehnten exponentiell gewachsen seien, gehe die IEA weiterhin von einem linearen Wachstum dieser Technologien aus, also einer gleichbleibenden jährlichen Installation von Neuanlagen. So sage sie bei den Öko-Energien für 2030 nur einen Anteil von 14 Prozent an der globalen Energieversorgung voraus. Tatsächlich, so die Kritiker, seien eher 60 Prozent realistisch, wenn man die durchschnittlichen Wachstumsraten der vergangenen 20 Jahre anlege.

  28. Am 21. September 2015 ging der zweite Windpark der Energie Baden-Württemberg (EnBW) Baltic 2 in der Ostsee offiziell in Betrieb. Der Standort liegt 32 Kilometer nördlich von Rügen mit 80 Windanlagen und einer Umspannplattform auf einer Fläche von 27 Quadratkilometern. Mit einem jährlichen Ertrag von rund 1,2 Milliarden Kilowattstunden kann der Windpark EnBW Baltic 2 rund 340.000 Haushalte im Jahr versorgen. Damit können 900.000 Tonnen CO2 eingespart werden.

  29. Vom 21. bis 25. September 2015 fand auf Helgoland das 50. Europäische Meeresbiologie-Symposium statt. Knapp 200 Teilnehmende aus 24 Ländern trafen sich, um über langfristige Veränderungen von Umweltbedingungen und Ökosystemen zu diskutieren. Das Jubiläum war eine Rückkehr zu den Wurzeln: Die Biologische Anstalt Helgoland richtete im Jahr 1966 auch das erste dieser Symposien aus, die seitdem jährlich an wechselnden Orten stattfinden. Langzeitdatenreihen sind das übergeordnete Thema des Meeresbiologie-Symposiums. Dabei stellen Forscher vor, mit welchen Methoden sie heute und in Zukunft Langzeitdaten erheben und nutzen und wie man dieses in Einklang miteinander bringen kann. Solche Langzeitbeobachtungen haben am AWI-Helgoland lange Tradition: Seit 1962 analysieren Mitarbeiter täglich Wasser- und Planktonproben und haben mit der sogenannten Helgoland Reede Planktonzeitreihe eine der längsten Zeitreihen Europas, die zusätzlich die zeitlich am höchsten aufgelöste ist. Vergleiche mit Daten aus anderen geografischen Regionen wie der Arktis sind wichtig, um die Auswirkungen der globalen Erwärmung auf die Meeresbewohner fundiert einschätzen zu können.

  30. Ein internationales Forscherteam stellte am 19. September 2015 auf einer Konferenz im kanadischen Quebec das erste Online-Datenportal zur Situation der weltweiten Permafrost-Vorkommen vor. Im Global Terrestrial Network for Permafrost (www.gtnp.org) bündeln die Wissenschaftler erstmals alle verfügbaren Messdaten zur Temperatur und Auftautiefe des Dauerfrostbodens in der Arktis, der Antarktis und den Hochgebirgsregionen und stellen diese für jedermann frei zum Download zur Verfügung. Das neue Portal kann somit als Frühwarnsystem für Forschende und Entscheidungsträger aus aller Welt dienen. Eine detaillierte Beschreibung der Datensammlung erscheint heute als Open-Access-Artikel im Wissenschaftsportal Earth System Science Data.

  31. Das Verwaltungsgericht Hamburg hat die Klage des NABU zur Abwehr eines drohenden Umweltschadens durch den Windpark Butendiek am 18. September 2015 abgewiesen, ließ gleichzeitig aber die Berufung beim Oberverwaltungsgericht zu. Verhandelt wurde dabei allein über die Zulässigkeit der Klage, nicht über naturschutzfachliche Inhalte.

  32. Der Umweltrat der Europäischen Union beschloss am 18. September 2015 sein Verhandlungsmandat für die später im Jahr stattfindende Klimakonferenz der Vereinten Nationen in Paris an. In diesem Mandat werden die Vorstellungen der EU für das neue Klimaschutzabkommen erläutert, das auf der Konferenz verabschiedet werden soll. Die EU wird ein ehrgeiziges, rechtsverbindliches und dynamisches Abkommen anstreben, mit dem Ziel, die Erderwärmung auf unter 2°C zu begrenzen. Damit dieses Ziel erreicht werden kann, müssen die weltweiten Treibhausgasemissionen nach dem Dafürhalten des Rates spätestens 2020 ihren Höchststand erreicht haben, bis 2050 gegenüber 1990 um mindestens 50 % reduziert werden und im Jahr 2100 nahe Null oder darunter liegen.

  33. Am 18. September 2015 warf die Umweltbehörde EPA dem deutschen Autobauer Volkwagen AG Verstöße gegen das Klimaschutzgesetz "Clean Air Act" vor und forderte den Rückruf von 482 000 Diesel-Fahrzeugen in Kalifornien. Betroffen sind nicht nur Autos der Kernmarke VW, sondern auch ein Modell der Konzerntochter Audi. Das Unternehmen stehe im Verdacht, eine spezielle Software eingesetzt zu haben, um die Messung des Schadstoffausstoßes zu manipulieren, teilte die Environmental Protection Agency (EPA) in Washington mit. Europas größter Autobauer Volkswagen hatte am 20. September 2015 eingeräumt, dass Abgaswerte von Diesel-Autos in den Vereinigten Staaten für Fahrzeugtests manipuliert worden waren.

  34. Am 18. Septmber 2015 gab der Umweltministerrat der Europäischen Union hseine Zustimmung zur Marktstabilitätsreserve (MSR) gegeben, die am 1. Januar 2019 in Kraft treten soll.

  35. Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments hat sich am 15. September 2015 mit großer Mehrheit auf einen Gesetzentwurf geeinigt, mit dem die Luftverschmutzung von mobilen Geräten begrenzt werden soll. Gemeint sind Geräte, die nicht für die Straße gedacht sind, das reicht von Rasenmähern und Kettensägen über Traktoren, Mähdrescher und Ackerfräsen bis hin zu Bulldozern, Lokomotiven und Binnenwasserfahrzeugen. Mobile Geräte sind EU-weit für etwa 15 Prozent des gesamten Stickstoffoxid-Ausstoßes verantwortlich und für fünf Prozent der Feinstaubemissionen. Die Abgeordneten im Ausschuss stimmten für die Einführung von Grenzwerten und sprachen sich dafür aus, Besitzer von mobilen Maschinen zu "ermutigen", ihre alten Maschinen durch sauberere neue Maschinen zu ersetzen.

  36. Das Lahore High Court in Pakistan hat einem Bauern Recht gegeben, der die Regierung wegen mangelnden Klimaschutzes verklagt hatte. Das berichtet das Online-Portal Responding to Climate Change. In seinem Urteil vom 14. September 2015 verfügte Richter Syed Mansoor Ali Shah die Berufung eines Klimaschutzkomitees, das für die Umsetzung des Klimaschutzgesetzes sorgen soll. Das Gremium muss sich am 1. Oktober 2015 treffen und bis Dezember einen fertigen "Fahrplan" vorweisen. Geklagt hatte der Bauer Ashgar Legarit. Er berief sich auf die Sorgepflicht des Staates für seine Bürger. Er lebe von der Landwirtschaft, die Folgen des Klimawandels würden ihm die Lebensgrundlage nehmen, argumentierte Legarit.

  37. Am 12. September 2015 jährt sich der Beschluss des Ministerrats der DDR, mehrere große Naturlandschaften dauerhaft unter Schutz zu stellen, zum 25. Mal. Das Bundesumweltministerium würdigte den Jahrestag mit einem Festakt im Naturkundemuseum in Berlin. Dabei traf Bundesumweltministerin Barbara Hendricks mit den damaligen Initiatoren des Nationalparkprogramms zusammen. Auf ehemaligen Staatsjagdgebieten und großen Truppenübungsplätzen blieben große ursprüngliche und naturnahe Landschaften erhalten. Das Nationalparkprogramm, das der DDR-Ministerrat in seiner letzten Sitzung am 12. September 1990 beschloss, umfasste 14 Großschutzgebiete auf 4,5 Prozent der Landesfläche der späteren neuen Bundesländer: fünf Nationalparke (Vorpommersche Boddenlandschaft, Jasmund, Müritz, Sächsische Schweiz und Hochharz), sechs Biosphärenreservate (Südost-Rügen, Schorfheide-Chorin, Spreewald, Mittlere Elbe, Rhön und Vessertal) sowie drei Naturparke (Drömling, Schaalsee und Märkische Schweiz) wurden in den Einigungsvertrag aufgenommen. Der damalige Bundesumweltminister Klaus Töpfer bezeichnete diese Schutzgebiete als das "Tafelsilber" der deutschen Einheit.

  38. Deutschland und Ecuador wollen ihre seit Dezember 2014 ruhende Zusammenarbeit im Umwelt- und Klimaschutz wieder aufnehmen. Dies sieht eine Vereinbarung vor, die Umwelt-Staatssekretär Jochen Flasbarth und die ecuadorianische Umweltministerin Lorena Tapia Nunéz am 11. September 2015 in Berlin trafen. Das BMUB unterstützt aus seiner Internationalen Klimaschutzinitiative unter anderem Projekte zu Waldschutz und Naturschutzgebieten in Ecuador sowie auf den Galapagosinseln. Im Dezember 2014 hatte die ecuadorianische Regierung Mitgliedern des Umweltausschusses des Deutschen Bundestages die Einreise verweigert und die Umweltzusammenarbeit mit Deutschland für beendet erklärt.

  39. Das Climate Action Network (CAN) veröffentlichte am 10. September 2015 die Online-Plattform "Coal Map of Europe" eine Online-Europakarte, die alle Kohlekraftwerke Europas zeigt. Die Onlinekarte zeigt in acht aufbereiteten Interaktionskarten Inhalte zum Thema Kohle auf. Wo wird wieviel Kohle verbrannt und welchen Anteil hat dies an den Treibhausgasemissionen im jeweiligen Land? Welche Kosten entstehen durch die Luftverschmutzung? Wie sind die Geldflüsse zwischen den Staaten in die Kohlebranche? Erstmalig ist auch zusammengefasst wo bereits Kohlekraftwerke laufen und sie in Planung sind. Außerdem finden Besucher der Website auf der Karte Berichte über 15 lokale und nationale Initiativen, die gegen Kohlekraftwerke und Kohleabbau kämpfen. Die Karte beruht laut CAN auf eigenen Recherchen und auf öffentlichen Daten. Nach Angaben des Klimanetzwerks gibt es in Europa insgesamt 280 Kohlekraftwerke in 22 EU-Mitgliedsländern. Die Mehrzahl der Kraftwerke sind mehr als 30 Jahre alt und waren im Jahr 2014 für 17 Prozent der Treibhausgas verantwortlich.

  40. Der Bremer Planer und Betreiber wpd feierte am 8. September 2015 im NordseeCongressCentrum in Husum mit rund 300 Gästen die offizielle Einweihung des Offshore-Windparks Butendiek, nachdem er Anfang August die letzte von insgesamt 80 Windenergieanlagen des 288-Megawatt-Projekts in Betrieb genommen hatte. Der Windpark kann nun 370.000 Haushalte mit erneuerbarer Energie versorgen. Butendiek wurde innerhalb des Zeit- und Kostenrahmens fertiggestellt und gilt als das am schnellsten errichtete Offshore-Projekt: Im März 2014 war mit den Offshore-Arbeiten begonnen worden und nur elf Monate später hatten bereits die ersten Anlagen Strom in das öffentliche Netz eingespeist.