Die Umweltchronik

Wichtige Umwelt-Ereignisse von 2014 bis 2014 Auswahl aufheben

  1. Am 20. Oktober 2014 protestierten Greenpeace-Aktivisten gegen die Kohlepolitik der SPD. Sie forderten vom Parteivorsitzenden Sigmar Gabriel, den Ausstieg aus der Kohle einzuleiten. „Herr Gabriel, Kohle zerstört das Klima!“ So stand es auf dem Banner, das die Umweltschützer an der Fassade des Willy-Brandt-Hauses in Berlin, Zentrale der SPD, entrollt hatten. Auf dem Dach montierten sie symbolisch die Attrappe eines Braunkohle-Baggerrads.

  2. Für ihre Mobilitätskarte HANNOVERmobil erhält der Verkehrsverbund Großraum-Verkehr-Hannover GmbH (GVH) als Erster das Umweltzeichen Blauer Engel für sogenannte Mobilitätskarten. Mobilitätskarten umfassen eine klassische Monatskarte für Bus und Bahn, bieten den Nutzerinnen und Nutzern aber mindestens zwei weitere Mobilitätsbausteine – etwa den Zugriff auf Carsharing-Angebote, Leihfahrräder oder eine BahnCard für den Regional- und Fernverkehr. Die Mobilitätskarten sollen den Umstieg auf öffentliche Transportmittel erleichtern und das Reisen bequemer machen. Parallel kann man online bequem prüfen, wie sich die Bus- oder Bahnreise mit dem Carsharing-Auto oder Leihfahrrad kombinieren lässt.

  3. Im Zusammenhang mit einer Genehmigung für ein Kohlekraftwerk in Hamburg-Moorburg forderte die Europäische Kommission am 16. Oktober 2014 Deutschland auf, die Habitatrichtlinie korrekt anzuwenden. Das fragliche Vorhaben könnte negative Auswirkungen auf mehrere Fischarten wie Lachs, Flussneunauge oder Meerneunauge haben, die das Kraftwerk beim Aufstieg von der Nordsee elbaufwärts zu rund 30 FFH-Gebieten oberhalb Hamburgs passieren. Bei der Entnahme von Kühlwasser für das Kraftwerk werden Fische verletzt oder getötet. Bei der Erteilung der Genehmigung haben die deutschen Behörden keine den Anforderungen der Richtlinie entsprechende Bewertung vorgenommen. Sie haben es insbesondere versäumt, alternative, für die Fische unschädliche Kühlmethoden zu prüfen. Das Vorhaben wurde mit der Auflage genehmigt, eine zusätzliche Fischaufstiegsanlage an der Staustufe Geesthacht anzulegen, 30 km vom Hamburger Kraftwerk entfernt. Die Aufstiegsanlage verhindert jedoch nicht, dass die geschützten Fische an der Wasserentnahmestelle in Hamburg getötet werden. Die Kommission fordert zwar keinen Betriebsstopp des Kraftwerks, ist jedoch der Auffassung, dass sämtliche Naturschutzvorschriften eingehalten werden müssen. Deshalb wird eine mit Gründen versehene Stellungnahme übermittelt. Kommt Deutschland der Aufforderung nicht binnen zwei Monaten nach, kann die Kommission den Gerichtshof der Europäischen Union anrufen.

  4. Das US-Verteidigungsministerium stufte den Klimawandel ganz offiziell als eine Bedrohung für die nationale Sicherheit ein. Wie aus einem Bericht des US-Verteidigungsministeriums hervorgeht, der am 13. Oktober 2014 veröffentlich wurde, haben die Vereinigten Staaten das Gefahrenpotenzial der Erderwärmung angehoben und damit auf eine Stufe mit dem internationalen Terrorismus oder mit Epidemien gestellt. In dem Pentagon-Bericht heißt es: "Der Klimawandel wird die Fähigkeit verringern, die Nation zu verteidigen und stellt eine unmittelbare Gefahr für die nationale Sicherheit der USA dar." Francesco Femia, Chef des Center for Climate and Security, erklärte: "Jetzt ist es an der Zeit, dass die Politiker den Militärführern folgen."

  5. Am 12.Oktober 2014 trat das internationale Abkommen gegen Biopiraterie in Kraft. Das so genannte "Nagoya-Protokoll" stellt erstmals einen einheitlichen internationalen Rahmen für die Nutzung von genetischen Ressourcen auf. Das Nagoya-Protokoll wurde auf der zehnten Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens über die biologische Vielfalt im Jahr 2010 abgeschlossen. Es regelt den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der Vorteile, die sich aus ihrer Nutzung ergeben.

  6. Kläranlagen können auf herkömmlichem Weg Mikroplastik nicht vollständig aus Abwässern zurückhalten. Zu diesem Ergebnis kommt eine Pilotstudie des Alfred-Wegener-Instituts, Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung (AWI), die der Oldenburgisch-Ostfriesische Wasserverband (OOWV) und der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) in Auftrag gegeben haben. Als Mikropartikel werden alle Kunststoffteile bezeichnet, die kleiner als fünf Millimeter sind. Mikroplastik ist als ein Indikator für den Zustand der Meere in die europäische Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) aufgenommen worden. Die Wissenschaftler untersuchten in einem sehr aufwändigen Verfahren Abwasser und Klärschlamm aus zwölf Kläranlagen im Verbandsgebiet des OOWV. „Die Studie liefert wertvolle Erkenntnisse über Plastikrückstände, die niemand bisher hatte. Durch die Anwendung modernster Verfahren können jetzt Kunststoffe, wie sie beispielsweise in Zahnpasta, Kosmetik, Fleece-Jacken und Verpackungen verwendet werden, auch im Abwasser konkret zugeordnet werden. Deshalb ist die Studie auch für den Gesetzgeber sowie für Hersteller und für die Industrie relevant“, erklärt OOWV-Geschäftsführer Karsten Specht. Ob der Großteil der gefundenen Mikroplastik-Partikel allerdings tatsächlich beispielsweise auf Kosmetikprodukte zurückzuführen ist oder ob sie durch den Abrieb alltäglicher Gebrauchsgegenstände eingetragen werden, muss zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch offen bleiben, sagt Mikrobiologe Dr. Gunnar Gerdts, der die Proben am Alfred-Wegener-Institut auf Helgoland analysierte.

  7. Die Königlich-Schwedische Akademie der Wissenschaften in Stockholm hat den Nobelpreis für Physik 2014 an die Japaner Isamu Akasaki, Hiroshi Amano und Shuji Nakamura vergeben. Die Wissenschaftler haben blaue LEDs entwickelt, die langlebiger, intensiver und energiesparender sind als bisherige Leuchtquellen. Sie enthalten kein Quecksilber, was sie umweltschonender macht als etwa herkömmliche Energiesparlampen.

  8. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat vereinbarungsgemäß den neuen Hauptbetriebsplan für das Bergwerk Gorleben vorgelegt. Er enthält die technische Detailausgestaltung zur Umsetzung des Offenhaltungsbetriebs. Der bisherige Hauptbetriebsplan wurde zum 1. Oktober 2014 ungültig. Der Erkundungsbereich 1 wird außer Betrieb genommen. Alle Anlagen, Komponenten und Systeme werden aus diesem Erkundungsbereich entfernt, der Bereich abgesperrt. Im Offenhaltungsbetrieb werden lediglich die zwei Schächte sowie die aus bergbaulichen Anforderungen notwendigen Teile des Infrastrukturbereiches für Frischluft und Fluchtwege weiterbetrieben. Hierzu gehört eine begehbare Verbindung zwischen den Schächten. Die Sicherungsanlagen werden auf den Stand einer normalen industriellen Anlage zurückgebaut. Der Betrieb der oberirdischen Anlagen wird dem Offenhaltungsbetrieb angepasst. Vor dem reinen Offenhaltungsbetrieb sind Übergangsarbeiten vorzunehmen, die sich über ca. zwei Jahre erstrecken werden.

  9. Ab 1. Oktober 2014 tritt das Verbot für Laubbläser und Laubsauger im gesamte Stadtgebiet von Graz und Leibnitz sowie im Gemeindegebiet von Kaindorf an der Sulm in Kraft. Dies entspricht der Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 24. Oktober 2013, mit der die Stmk. LuftreinhalteVO 2011 geändert wird. Das Verbot wurde wegen der verursachten Staubaufwirbelung und der massiven Lärmbelästigung ausgesprochen. Eine Studie hatte ergeben, dass durch die Bläser zehnmal so viel Feinstaub aufgewirbelt wird wie durch den einfachen Rechen. Bei Nichtbeachtung drohen Strafen von über 7.000 Euro. Angesichts von Protesten lokaler Unternehmen verweist der zuständige Landesrat der Steiermark laut Medienberichten auf die EU-Feinstaubverordnung.

  10. Kalifornien verbietet als erster US-Bundesstaat Einweg-Plastiktüten. Nachdem das Abgeordnetenhaus und der Senat das entsprechende Gesetz billigten, unterzeichnete Gouverneur Jerry Brown das Gesetz am 30. September 2014. Das Gesetz, das vom demokratischen Senator Alex Padilla aus Los Angeles eingebracht wurde, sieht ein Verbot von Einwegtüten in Lebensmittelgeschäften sowie großen Apotheken ab 2015 und in Gemischtwarenläden ab 2016 vor. Für wiederverwertbare Plastiktaschen sowie Papiertüten müssen Kunden in Kalifornien eine Gebühr von zehn amerikanischen Cent bezahlen.

  11. Am 29. September 2014 hat der EU-Ministerrat die Verordnung zu invasiven gebietsfremden Arten angenommen. Sie legt Maßnahmen zur Prävention, Kontrolle und zum Umgang mit invasiven gebietsfremden Arten mit EU-weiter Bedeutung fest. Kern der Verordnung ist eine Liste von Arten, die sich in einer frühen Phase der Ausbreitung befinden und sich besonders negativ auswirken.

  12. Am 25. September 2014 unterzeichnete der amerikanische Präsident Barack Obama ein Memorandum zur Ausweitung eines Meeresschutzgebietes im Pazifischen Ozean. Das Schutzgebiet werde auf das Sechsfache seiner derzeitigen Grösse ausgeweitet und mit rund 1,27 Millionen Quadratkilometern das weltgrösste Meeresschutzgebiet sein. In dem Schutzgebiet sollen der kommerzielle Fischfang und Bohrungen verboten werden, ebenso das Erschliessen und Fördern von Bodenschätzen. Das Pacific-Remote-Islands-Marine-National-Monument-Reservat das Obama deutlich erweitern will, wurde von seinem Amtsvorgänger George W. Bush eingerichtet.

  13. Am 24. September 2014 gab die Stiftung des Alternativen Nobelpreise die Preisträger von 2014 bekannt. Einer der Preisträger ist Bill McKibben. Die Stockholmer Right Livelihood Award Stiftung ehrte ihn für die „erfolgreiche Mobilisierung einer wachsenden zivilgesellschaftlichen Bewegung gegen den Klimawandel in den Vereinigten Staaten und weltweit“. Bill McKibben ist einer der führenden Umweltaktivisten der Welt. Seit dreißig Jahren ist er ein einflussreicher Autor, dessen 1989 erschienenes Buch The End of Nature eines der ersten Bücher überhaupt war, das ein breites Publikum über den Klimawandel informierte. Während der letzten zehn Jahre initiierte und gestaltete er die erste weltweite Graswurzel-Bewegung zum Klimawandel. Mit der von McKibben mitgegründeten Organisation 350.org hat diese Bewegung nicht nur Bewusstsein geschaffen, sondern mobilisierte auch politische Unterstützung für dringende Maßnahmen gegen die Klimakrise.

  14. Auf dem UN-Sondergipfel zum Klimaschutz wurden zahlreiche Initiativen zum Schutz der tropischen Wälder vorgestellt. Die "New York Declaration" zielt auf einen Stopp der Entwaldung in Entwicklungsländern bis 2030 sowie auf den Aufbau von Lieferketten, die ohne Entwaldung auskommen. Initiiert wurde die Erklärung von Deutschland, Großbritannien und Norwegen, den drei größten Gebern für Waldschutz als Beitrag zum Klimaschutz in Entwicklungsländern. Die Bundesregierung unterstützt die Umsetzung der "New York Declaration" mit einer neuen Finanzierungszusage zum Schutz der tropischen Wälder. So erklärte Deutschland sich bereit, künftig gemeinsam mit Großbritannien und Norwegen Waldschutz-Programme in bis zu 20 Entwicklungsländern zu finanzieren, wenn mit diesen Programmen nachweisbare vermiedene Entwaldung und Emissionsminderungen einhergehen. Am Rande des Klimagipfels begründete Deutschland bereits zusammen mit Norwegen eine neue Waldschutz-Partnerschaft mit Peru. Hendricks unterzeichnete eine entsprechende Absichtserklärung mit dem peruanischen Staatspräsidenten Ollanta Humala und der norwegischen Ministerpräsidentin Erna Solberg. Darin erklärte Peru sich bereit, seine CO2-Emissionen aus Entwaldung schnell und entschieden zu reduzieren. Bis 2021 soll Perus Landnutzung und Forstwirtschaft klimaneutral sein. Zudem sollen die Rechte der indigenen Waldbewohner deutlich ausgeweitet werden.

  15. Stephen Heintz, Präsident der Rockefeller Brothers Stiftung, verkündete am 22. September 2014, dass die Stiftung sich künftig nicht mehr an Öl- und Gasgeschäften beteiligen wird. Anlässlich des UN-Weltklimagipfels in New York gaben 50 gemeinnützige Fonds, darunter auch der Brothers Fund, ihr De-Investment aus 200 großen Öl- und Gasfirmen in den nächsten Jahren bekannt. Statt fossile Energien zu unterstützen, wollen die Stiftungen ihren Schwerpunkt auf erneuerbare Energien und Umwelttechnologien richten.

  16. Am 21. September 2014, zwei Tage vor dem UN-Klimagipfel in New York, demonstrierten nach Angaben der Veranstalter Hunderttausende Umweltaktivisten weltweit für einen wirksamen Schutz des Klimas. In New York gingen mehr als 300 000 Menschen für einen besseren Klimaschutz auf die Straße. Unter die Demonstranten mischten sich unter anderem UN-Generalsekretär Ban Ki Moon, US-Vizepräsident Al Gore und New Yorks Bürgermeister Bill de Blasio, Leonardo DiCaprio, Mark Ruffalon, Edward Norton und Sting. Insgesamt waren am Sonntag 2500 Klimaschutz-Kundgebungen in mehr als 160 Ländern geplant gewesen. Den Auftakt machte Australien, wo in Melbourne etwa 30 000 Umweltaktivisten auf die Straße gingen.

  17. Am 20. September 2014 setzten mehr als 3.000 Besucher des Umweltfests der Stiftung Naturschutz Berlin (SNB) ein Zeichen gegen Plastiktüten und Ressourcenverschwendung in Berlin. Sie hielten ein neun Kilometer langes Band aus 30.000 Einwegtüten in die Luft und stellten den bisherigen, durch GUINNESS WORLD RECORDS anerkannten, Weltrekord der längsten Plastiktütenkette ein. Dieser wurde am 17.7.2013 von SEA LIFE mit 10.615 Plastiktüten und einer 4,2 Kilometer langen Kette am Timmendorfer Strand aufgestellt. Unter dem Slogan „Berlin tüt was!“ hatten die SNB, die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) und die Berliner Stadtreinigung (BSR) zu der heutigen Aktion aufgerufen. Alleine in Berlin gehen pro Stunde 30.000 Plastiktüten über die Ladentheke. Diese sind bereits nach durchschnittlich 25 Minuten Abfall. Häufig landen sie nicht im Gelben Sack, sondern in der Verbrennungsanlage oder sogar in der Landschaft, wo sie dann der Tier- und Pflanzenwelt schaden. Der Tagesverbrauch an Plastiktüten liegt in der Hauptstadt bei 710.000 Stück. Pro Jahr macht das 260 Millionen Plastiktüten.

  18. Am 18. September 2014 übergaben Delegierte der Umweltorganisation Greenpeace in New York an UN-Generalsekretär Ban Ki-moon sechs Millionen Unterschriften aus aller Welt zum Schutz der Arktis. Die sechs Millionen Unterzeichnerinnen und Unterzeichner fordern das Verbot von Ölausbeutung und industrieller Fischerei in der Hohen Arktis.

  19. Auf der 65. Tagung der Internationale Walfangkommission (IWC) im slowenischen Portoroz, beschloss die IWC Japan muss sein umstrittenes wissenschaftliches Walfangprogramm den IWC-Wissenschaftlern vorlegen, die es auf seine Stichhaltigkeit prüfen, bevor es wieder aufgenommen werden kann. Der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag hatte am 31. März 2014 verkündet, dass das japanische Walfangprogramm in der Antarktis nicht für wissenschaftliche Zwecke stattfindet und ordnete an, dass alle Genehmigungen, aufgehoben werden müssen. Dennoch hatte die japanische Regierung angekündigt, dieses Programm wieder aufnehmen zu wollen. Neuseeland, neben Australien einer der Kläger vor dem IGH, reichte daraufhin für die IWC-Tagung eine Resolution ein, die das IGH-Urteil verankern sollte. Die nachgebesserte Resolution wurde mit 35 zu 20 Stimmen angenommen.

  20. Der Wissenschaftliche Beirat Globale Umweltveränderungen (WBGU) legte Bundesumweltministerin Barbara Hendricks und Staatssekretär Dr. Georg Schütte (BMBF) am 17. September 2014 sein neues Sondergutachten "Klimaschutz als Weltbürgerbewegung" vor. Anlass dafür ist der vom UN-Generalsekretär Ban-Ki-Moon einberufene Klimagipfel in New York. In dem Papier empfiehlt der WBGU zugleich eine Doppelstrategie für die internationale Klimapolitik: Zum einen soll das geplante Pariser Abkommen den weltweiten Ausstieg aus den fossilen CO2-Emissionen festschreiben und somit als Wegweiser dienen. Zum anderen sollten zivilgesellschaftliche Initiativen gefördert werden, durch die sich Akteure Verantwortung aneignen und eigenständig Beiträge zu einer klimaverträglichen Lebens- und Wirtschaftsweise leisten.

  21. Am 17. September 2014 brachte das Bundeskabinett das Vertragsgesetz zur Ratifizierung der zweiten Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls auf den Weg. Damit wurden die Weichen für eine Ratifizierung bis Anfang des Jahres 2015 gestellt. Mit dem heute vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf stimmt Deutschland der zweiten Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls zu. Diese soll vom Jahr 2013 bis zum Jahr 2020 dauern. Die EU und ihre Mitgliedstaaten haben bei der Klimakonferenz 2012 in Doha zugesagt, in diesem Zeitraum ihre Emissionen gemeinsam um 20 Prozent im Vergleich zum Basisjahr (in der Regel 1990) zu reduzieren.

  22. Am 16. September der derzeit größte europäische Batteriespeichers der WEMAG AG in Schwerin in Betrieb genommen. Mit der zunehmenden Einspeisung von erneuerbaren Energien in das Stromnetz wird ein besonders flexibles Stromsystem nötig. Der 5-Megawatt-Batteriespeicher der WEMAG AG soll kurzfristige Schwankungen im Stromnetz ausgleichen, die vor allem durch die Einspeisung von Wind- und Sonnenenergie entstehen können.

  23. Wegen der Besetzung des Atomkraftwerkes Fessenheim an der deutschen Grenze sind 55 Greenpeace-Aktivisten, darunter 21 Deutsche, in Frankreich zu zwei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Ein Gericht im ostfranzösischen Colmar sprach die Angeklagten am 4. September 2014 des Hausfriedensbruchs schuldig, sprach sie aber vom Vorwurf der Sachbeschädigung frei.

  24. Ab dem 14. September 2014 stehen fünf besonders bedrohte Haiarten und die Gattung der Mantarochen unter dem Schutz des internationalen Artenschutzabkommens CITES. Erzeugnisse aus diesen Arten dürfen dann nur noch gehandelt werden, wenn sie aus nachhaltig bewirtschafteten Populationen stammen. Auf der 16. CITES-Vertragsstaatenkonferenz in Bangkok wurden folgende marine Arten in den Anhang II CITES aufgenommen: Bogenstirn-Hammerhai, Großer Hammerhai, Glatter Hammerhai, Weißspitzenhochseehai, Heringshai und Mantarochen. Ab dem 14.09.2014 werden die Listungen völkerrechtlich in Kraft treten. Gleichzeitig erfolgt die Umsetzung dieser Listungen in EU-Recht durch Aufnahme in den Anhang B der Europäischen Artenschutzverordnung VO (EG) 338/97. Der Schutz umfasst nicht nur das ganze Tier, sondern auch alle Produkte, Teile und Erzeugnisse, nachstehend als Exemplar bezeichnet.

  25. Am 13. September 2014 wurde in Berlin-Kreuzberg der erste Supermarkt in Deutschland, der komplett auf Einwegverpackungen verzichtet, eröffnet. Original Unverpackt ist das erste Supermarkt-Konzept, das auf Einwegverpackungen verzichtet. Die Gründerinnen Milena Glimbovski und Sara Wolf konnten mit einer erfolgreichen Crowdfunding-Kampagne mehr als 100.000 Euro für Idee sammelten. Auf etwa 90 Quadratmetern können Kunden aus einem Sortiment von rund 350 Produkten wählen.

  26. Vom 15. bis 18. September 2014 tagte in Portoroz, Slowenien, die 65. Tagung der Internationalen Walfangkommission. Auf der Tagung standen unter anderen der von Dänemark vorgelegte Vorschlag zur Walfangquote für die indigene Bevölkerung Grönlands, der japanische Vorschlag zu Fangquoten für Minkwale für den kleinen Küstenwalfang, die Ausweisung eines Walschutzgebietes im Südatlantik sowie eine Resolution zum zukünftigen Umgang mit Walfangprogrammen zu Forschungszwecken. Mit qualifizierter Mehrheit verabschiedet wurde der dänische Vorschlag, Fangquoten für den indigenen Walfang der Ureinwohner Grönlands festzulegen. Die IWC lehnte den Vorschlag Japans für die Genehmigung des Fangs von jährlich 17 Minkwalen durch kleine Küstenwalfangschiffe zum lokalen Verbrauch ab. Der Vorschlag Neuseelands für eine Resolution über die praktische Umsetzung des IGH-Urteils zum Wissenschaftswalfang wurde mit einfacher Mehrheit verabschiedet. Die Resolution sieht insbesondere vor, dass die von den IWC-Mitgliedern eingereichten Walforschungsprogramme künftig zunächst vom IWC-Wissenschaftsausschuss hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit mit dem IGH-Urteil umfassend geprüft werden. Brasilien, Argentinien, Südafrika und Uruguay legten erneut einen Antrag auf Ausweisung eines Walschutzgebietes im Südatlantik vor. Der Vorschlag fand jedoch nicht die erforderliche Dreiviertel-Mehrheit.

  27. Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg veranstaltete vom 4. bis 6. September 2014 eine internationalen Fachtagung „Historische Gärten im Klimawandel – Empfehlungen zur Bewahrung“. Die internationale Tagung, gefördert von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt, zusammen mit der Unesco und dem internationalen Denkmalpflegerat Icomos fand in Potsdam statt. Vertreter von mehr als 50 Institutionen aus 15 Ländern nahmen teil. Auswirkungen des Klimawandels haben Folgen für den Erhalt und die Pflege der historischen Gärten. In welcher Weise auf diese sich verändernden Umweltbedingungen in Zukunft reagiert werden muss, ist Gegenstand der „Erklärung von Sanssouci“, die am 5. September 2014 im Rahmen der Tagung von den Teilnehmern verabschiedet wurde. In der 10 Punkte umfassenden Erklärung weisen die Unterzeichner daraufhin, dass die durch den Klimawandel bedingten Gefährdungen für historische Gärten, Bauwerke und Kulturlandschaften erkannt, beschrieben und erforscht werden müssen. Sie fordern, dass kurzfristig wissenschaftlich begleitete Modellprojekte in den historischen Gärten und Kulturlandschaften zu realisieren seien und die experimentelle Erprobung von Forschungsergebnissen ermöglicht werden müsse. Durch die fortlaufende Dokumentation aller Maßnahmen, deren regelmäßiges Monitoring und die zeitnahe Veröffentlichung der Ergebnisse sollen Lösungen zum nachhaltigen Schutz und Erhalt gefunden werden, die sich national und international auf historische Stätten übertragen lassen.

  28. Am 4. September 2014 wurde in Washington eine Untersuchung von Greenpeace, der Universität von Maryland, Transparent World und dem World Resources Institute zum Zustand der intakten Waldwildnisflächen veröffentlicht. Sie basiert auf öffentlichen Satellitenbildern und eigenen Kartierungen der Organisationen. Die Ergebnisse der Auswertung zeigen, dass über 104 Millionen Hektar (8,1 Prozent) der letzten weltweit verbliebenen intakten Waldwildnisflächen im Zeitraum von 2000 bis 2013 zerstört wurden. Das entspricht einer Fläche dreimal so groß wie Deutschland. Fast 95 Prozent der verbleibenden Waldwildnis liegen in tropischen und borealen Regionen. Dort ist der Verlust seit dem Jahr 2000 besonders hoch. 47 Prozent der Zerstörung fand im borealen Waldgürtel, der Kanada, Russland und Alaska verbindet, statt. Die Karte zeigt auch, dass 25 Prozent der Waldwildnisgebiete im südamerikanischen Amazonasgebiet verschwanden, weitere 9 Prozent im afrikanischen Kongobecken.

  29. Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgung (BfE) nahm am 1. September 2014 seine Arbeit auf. Das neue Bundesamt, das zum Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums (BMUB) gehört, hat seinen vorläufigen Sitz in Berlin. Die Errichtung des BfE wurde im Standortauswahlgesetz für die Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle, das im vergangenen Jahr in Kraft getreten ist, festgelegt. Zu den Verwaltungsaufgaben des Amtes gehört zunächst, die Refinanzierung des Standortauswahlverfahrens einschließlich der Kosten für die gesetzlich vorgesehene Offenhaltung des Bergwerks Gorleben zu gewährleisten. Mit der Einrichtung des Amtes sind die Voraussetzungen geschaffen worden, um die Finanzierungsverantwortung der Verursacher des Atommülls durchzusetzen.

  30. Am 1. September 2014 traten neue Vorgaben für Staubsauger in Kraft. Es kommen nur noch Staubsauger auf den Markt, die weniger als 1600 Watt aufnehmen. Ab 1. September 2017 müssen die Geräte weniger als 900 Watt verbrauchen. Die Anforderungen gelten für neu auf den Markt gebrachte Produkte. Im Vergleich zum heutigen Trend führen die EU-Vorgaben bis zum Jahr 2020 zu einer Einsparung von rund 18 Milliarden Kilowattstunden, was knapp 5 Kraftwerken entspräche. Die Vorgaben sind Teil der Ökodesign-Richtlinie. Laut der Neuregelung müssen die Hersteller nachweisen, dass die Staubsauger voll funktionstüchtig sind. Die EU-Ökodesign-Richtlinie gibt auch Mindestanforderungen für die Staubaufnahme vor und begrenzt die Lautstärke der Geräte. Damit die Staubsauger langsamer verschleißen, müssen die Motoren eine Mindestlebensdauer von 500 Stunden aufweisen und der Saugschlauch bestimmten Haltbarkeitskriterien entsprechen.

  31. Die Umweltschutzorganisation Greenpeace sieht in den Kämpfen in der Ostukraine eine wachsende Gefahr für das Atomkraftwerk Saporoschje in der Region. Die Front verläuft etwa 200 Kilometer vom AKW entfernt. Die Reaktoren stammen aus Sowjetzeiten und sollen nur unzureichend gegen Beschuss geschützt seien. Die Reaktorhülle aus Beton sei nur 1,20 Meter dick und überstehe nur den Absturz kleinerer Flugzeuge. "Es gibt in der Region viele panzerbrechende Waffen, die diese Hülle durchschlagen können", sagte Tobias Münchmeyer, Atomexperte von Greenpeace, der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung am 30. August 2014. Auch ein Angriff auf die Stromversorgung oder das Stromnetz könne durch den Ausfall der Kühlung verheerende Folgen haben. Da niemand wisse, ob sich die Kämpfe ausweiten, müssten die Reaktoren möglichst rasch heruntergefahren werden, fordert Münchmeyer.

  32. Der Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland meldete am 29. August 2014, dass die Bundesumweltministerin Barbara Hendricks in einem Schreiben an die niederländische Regierung gebeten hat, die laufende seismische Untersuchungen mit Schallkanonen in der Nähe zum deutschen marinen Natura-2000-Schutzgebiet Borkum-Riffgrund zu unterbrechen. Die deutschen Behörden seien am Genehmigungsverfahren für die Untersuchungen der Firma Hansa Hydrocarbon nicht beteiligt worden, beanstandet die Umweltministerin in ihrem Schreiben. Die laufenden Untersuchungen müssten kurzfristig gestoppt werden, um Konsultationen zwischen beiden Ministerien zu ermöglichen. Anderenfalls könnten Meeressäuger in dem angrenzenden Schutzgebiet erheblich beeinträchtigt werden. Der BUND hatte die Bundesumweltministerin zum Eingreifen aufgefordert und einen Appell zum Verbot von Schallkanonen in sensiblen Meeresgebieten gestartet. Gefahren für Schweinswale und Kegelrobben in dem Gebiet befürchtet auch der BUND, der mit seiner Petition die lautstarken Untersuchungen stoppen will. Anlass seien laufende seismische Untersuchungen mit Schallkanonen in der Nähe zum deutschen Natura-2000-Schutzgebiet Borkum-Riffgrund, sagte ein Ministeriumssprecher. Der BUND hatte Hendricks' Eingreifen gefordert und einen Appell zum Verbot von Schallkanonen in bestimmten Meeren gestartet.

  33. Das Amtsgericht Schmallenberg untersagte am 2. Oktober 2014 dem Trägerverein der Wisentwelt Wittgenstein Wisente frei herumlaufen zu lassen. Ein Waldbauer hatte gegen Schälschäden auf seinem Waldgrundstück geklagt. Die Herde war im April 2013 in Wittgenstein freigelassenen worden. Seitdem streifen erstmals seit Jahrhunderten wieder zwölf Wisente frei durch das Rothaargebirge. Das Artenschutzprojekt zur Auswilderung der Wisente fand europaweite Aufmerksamkeit. Es wird vom Bundesamt für Naturschutz und dem NRW-Umweltministerium gefördert.

  34. Der Nordsee-Windpark Global Tech I wurde am 29. August 2014 fertig errichtet. 100 Kilometer vor der deutschen Küste, auf einer Fläche halb so groß wie Bremerhaven steht das Offshore-Windkraftwerk mit 80 Turbinen der 5-Megawatt-Klasse (Typ AREVA Wind M5000-116) und der parkinternen Umspannstation.

  35. Am 28. August 2014 stellten Vertreter des NABU in Hamburg eine Rangliste der umweltfreundlichsten Kreuzfahrtschiffe in Europa vor. Das Ranking umfasst alle 28 Schiffsneubauten für den europäischen Kreuzfahrtmarkt im Zeitraum 2014 bis 2019 und bewertet die Umweltfreundlichkeit eines Schiffes anhand des verwendeten Kraftstoffs sowie der eingesetzten Abgastechnik. Am besten schneiden die Anbieter TUI und Hapag Lloyd ab. Beide setzen mit Stickoxid-Katalysatoren erstmals bei Kreuzfahrtschiffen auf wirksame Abgastechnik. Allerdings fehlt auch ihnen weiter ein Rußpartikelfilter. Klarer Verlierer des NABU-Kreuzfahrtrankings ist AIDA. Beim Branchenführer klaffen Anspruch und Wirklichkeit am weitesten auseinander. „AIDA wird bis auf Weiteres ohne jegliche Abgastechnik unterwegs sein. Seinen jährlich mehr als 600.000 Gästen pustet das Unternehmen damit weiter hochgradig giftige Abgase um die Nase“, sagte NABU-Verkehrsexperte Dietmar Oeliger. Insgesamt, so zeigt die Analyse, werden 17 der 20 Schiffe über keinerlei Abgasreinigung verfügen.

  36. Anlässlich des Internationalen Watten­­meer­tags 2014 am 28. August in Wilhelmshaven, forderten 19 Umweltorganisationen aus Deutschland, Dänemark und den Niederlanden in einem gemeinsamen Paier den Schutz der Unterwasserwelt im Weltnaturerbe Wattenmeer. Durch die Einbeziehung des dänischen Teils in 2014 hat jetzt praktisch das gesamte Watten­meer diese Auszeichnung. Doch dieser Titel ist nicht nur eine Anerkennung der Einzigartigkeit des Gebietes, er bringt auch die Verantwortung mit sich, dieses Erbe zu erhalten und zu schützen. Sie verlangen, dass innerhalb der nächsten zehn Jahre in den Schutzgebieten des Wattenmeeres die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass sich verschwundene Fischarten sowie Riffe aus Muscheln und Sandkorallen in der Unterwasserwelt wieder ansiedeln können.

  37. Der erste Präsident des Umweltbundesamtes (UBA), Heinrich Freiherr von Lersner ist am Dienstag, 26. August 2014 in Berlin verstorben. Der am 14. Juli 1930 in Stuttgart geborene von Lersner leitete das UBA von 1974 bis 1995.

  38. Die Madagaskar-Moorente (Aythya innotata) ist eine extrem seltene Tauchente, von der man annahm, dass sie bereits seit den 1960er Jahren ausgestorben sei. 2006 wurde noch Exemplare in Madagaskar wiederentdeckt. Eine Studie der britischen Tierschutzvereinigung Wildfowl and Wetland Trust, die am 26. August 2014 in der Fachzeitschrift Bird Conservation International veröffentlicht wurde, zeigt auf, dass nur 25 Exemplare der Madagaskar-Moorenten in freier Wildbahn leben. Die Moorente hat sich in einem Feuchtbiotop in einem ehemaligen Vulkankrater im Nordosten von Madagaskar angesiedelt. Die Studie, belegt, dass eigentlich genügend Jungtiere schlüpfen, um den Bestand der seltenen Tauchente zu sichern. Die Forscher beobachteten aber, dass die Sterberate der jungen Enten in ihrer zweiten und dritten Lebenswoche extrem hoch war. Offenbar verhungerten 96 Prozent der Entenküken. Die Forscher vermuten, dass der See, in dem die jungen Vögel nach Nahrung suchen, zu tief für die Tiere ist. Nun wird nach einem neuen Habitat für die bedrohte Art gesucht.

  39. Nachdem sich am 25. August 2014 ein Elch in ein Bürogebäude im Dresdner Stadtgebiet verirrt hatte, fordert die Umweltorganisation WWF umfassende Pläne für den Umgang mit wandernden Elchen in Deutschland. Die Umweltorganisation verlangte am 26. August 2014 die Aufstellung von Managementpläne für die Elch-Einwanderung insbesondere für die östlichen Bundesländer. Die einst in Deutschland ausgestorbene Tierart sei von sich aus zurückgekehrt und wieder heimisch geworden. In Brandenburg gibt es laut WWF bereits ein kleines, standorttreues Vorkommen. In einem Positionspapier warnte der WWF daher vor möglichen Konflikten. Bisher hat nur Brandenburg einen Managementplan erstellt. In Bayern gibt es einen Elchplan mit Strategien zum Umgang mit wandernden Elchen.

  40. Am 25. August 2014 wurde ein neuer Atlas über die Meereslebewesen im Südozean vom Wissenschaftskomitee für Antarktisforschung im neuseeländischen Auckland vorgestellt. 147 Wissenschaftler von 91 Institutionen aus 22 Ländern haben ihre Expertise und ihr Wissen zusammengeführt, um den neuen biogeographischen Atlas des Südozeans zu erstellen. Die Forscher haben mehr als 9000 Arten und Hundertausende Daten zusammengetragen, um die Verteilung der Meeresbewohner in dieser Region abzubilden. In 66 Kapiteln untersuchen sie die physikalische Umgebung, die evolutionäre Entwicklung und Genetik sowie den möglichen Einfluss des Klimawandels auf die marinen Lebewesen. Es ist die erste so umfangreiche Darstellung der Region seit die Amerikanische Geologische Gesellschaft im Jahr 1969 ein Portfolio antarktischer Karten herausgebracht hat.