Die Umweltchronik
Wichtige Umwelt-Ereignisse von 2005 bis 2005 Auswahl aufheben
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Mit der Umsetzung der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm sind in das Bundes-Immissionsschutzgesetz Vorschriften über die strategische Lärmkartierung und Aktionsplanung eingeführt worden (§§ 47a bis 47f). Danach sind 2007 und 2012 Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen sowie Ballungsräume auszuarbeiten. Die Bevölkerung ist über die Lärmbelastung zu informieren. Auf der Grundlage der Lärmkarten sind dann 2008 und 2013 unter Mitwirkung der Öffentlichkeit Lärmaktionspläne mit dem Ziel aufzustellen, den Umgebungslärm zu verhindern und zu vermindern und in ruhigen Gebieten einer Zunahme des Lärms vorzubeugen.
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Das Gesetz zur Einführung einer Strategischen Umweltprüfung und zur Umsetzung der Richtlinie 2001/42/EG (SUPG) ist am 29. Juni 2005 in Kraft getreten (BGBl. 2005, Teil I S. 1746). Es dient unter anderem der Umsetzung der am 21.06.2001 in Kraft getretenen EG-Richtlinie 2001/42/EG über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (sog. SUP-Richtlinie) in das deutsche Recht.
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Die Deponierung unbehandelter biologisch abbaubarer Siedlungsabfälle ist ohne weitere Einschränkungen verboten. Mit dem 31. Mai 2005 ging eine zwölfjährige Übergangsfrist zu Ende, in der sich Kommunen und die Entsorgungswirtschaft auf die Neuregelung der Abfallablagerungsverordnung eingestellt haben.
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Der Umweltausschuss (MEPC) der internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) hatte die verschärften Altersgrenzen für Einhüllenöltanker sowie das Verbot, Schweröl in Einhüllentankern mit über 5000 Tonnen Tragfähigkeit zu transportieren im Dezember 2003 beschlossen. Als Stichtag für das weltweite in Kraft treten wurde der 5. April 2005 festgelegt. Bereits seit Oktober 2003 dürfen Einhüllentanker dieser Größe, die Schweröl geladen haben, europäische Häfen nicht mehr anlaufen.
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Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) tritt in Kraft. Verbraucherinnen und Verbraucher können künftig (ab dem 26. März 2006) ihre alten Elektro- und Elektronikgeräte kostenlos bei kommunalen Sammelstellen abgeben. Die Hersteller müssen die dort gesammelten Geräte zurücknehmen und entsorgen. Mit diesem Gesetz ist Deutschland einer der ersten Mitgliedstaaten der EU, der die beiden EU-Richtlinien über die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (2002/96/EC) und die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Neugeräten (2002/95/EC) umsetzt.
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Anlass für das Gesetz waren die katastrophalen Hochwasserereignisse der letzten Jahre und nicht zuletzt das Jahrhunderthochwasser im Sommer 2002. Mit dem Hochwasservorsorgegesetz hat die Bundesregierung erstmals bundesweit einheitliche, stringente Vorgaben zur Vorbeugung gegen Hochwasserschäden verbindlich geregelt.
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Zum ersten Mal hat eine Stadt in Deutschland die pro Jahr zulässige Feinstaubbelastung erreicht. In München lag der Tageswert seit Anfang des Jahres 35 mal über 50 Mikrogramm pro Kubikmeter, dem Grenzwert der EU (Richtlinie 1999/30/EG). In weiteren Städten (z.B. Berlin, Düsseldorf, Stuttgart, Hannover) wird eine Überschreitung kurzfristig erwartet. Dies hat eine umfassende Debatte über Gegenmaßnahmen ausgelöst.
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Das Klimaschutzabkommen wurde 1997 in der japanischen Stadt Kyoto verabschiedet. Es verpflichtet die Industriestaaten, die Emission ihrer Treibhausgase bis zum Zeitraum 2008 bis 2012 um 5,2 Prozent gegenüber 1990 zu mindern. Um in Kraft zu treten, musste das Protokoll von mindestens 55 Ländern ratifiziert werden, die gemeinsam mindestens 55 Prozent der Treibhausgase verursachen. Die Anzahl der unterzeichnenden Länder war sehr schnell erreicht, aber nicht die Grenze von zusammen 55 Prozent der Treibhausgasemissionen. Die USA als weltweit größter Verursacher von Treibhausgasen haben dem Protokoll nicht zugestimmt. Erst durch das Hinzukommen von Russland im November 2004 haben 128 Länder das Protokoll ratifiziert, die 61,6 Prozent der Emissionen der Industrieländer auf sich vereinigen.
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Ein neues Umweltinformationsgesetz tritt in Kraft. Für die Bürgerinnen und Bürger wird der Zugang zu Umweltinformationen deutlich verbessert. So werden künftig alle Stellen der öffentlichen Verwaltung des Bundes sowie bestimmte private Stellen zur Herausgabe von Umweltinformationen verpflichtet. Die Auskunftspflichten der Landesverwaltung werden künftig in landesrechtlichen Vorschriften geregelt, bis dahin gilt für Behörden der Länder und Gemeinden die Umweltinformationsrichtlinie unmittelbar. Die Bundesverwaltung wird verpflichtet, umfassender als bisher Umweltinformationen aktiv zu verbreiten. Dabei soll zunehmend das Internet als modernes und schnelles Medium genutzt werden. Mit dem Umweltinformationsgesetz wird die neu gefasste Umweltinformationsrichtlinie der EU (2003/4/EG) umgesetzt. Zugleich werden die Verpflichtungen aus der Aarhus-Konvention erfüllt.